Kommunikation mit Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern

Gebärdensprachdolmetschende übersetzen Deutsch in Deutsche Gebärdensprache und umgekehrt. Ihre Aufgabe ist es nicht, Erklärungen abzugeben oder beratende Tätigkeiten zu übernehmen. Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher unterliegen der Schweigepflicht.
Voraussetzung für eine gelingende Kommunikation mit Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern ist, dass der gehörlose Mensch die Deutsche Gebärdensprache beherrscht. Gehörlose Menschen im Alter haben u.U. wenig Erfahrung mit professionellen Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern.
Im Falle einer Demenzerkrankung oder anderen Erkrankungen kann sich die Gebärdensprache verändern, hier muss der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschenden abgewogen werden. Im Gespräch mit den gehörlosen Menschen und ggfs. seinen Angehörigen macht es Sinn, einen Gebärdensprachdolmetscher auszuwählen, der vertraut ist bzw. Erfahrungen im Umgang mit gehörlosen Menschen im Alter hat.
 
Die Kosten für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern werden in einigen Bereichen von Sozialleistungsträgern übernommen. Für den Bereich der Gesundheitsversorgung finden Sie in der Broschüre „Der gehörlose Patient“ des Deutschen Gehörlosen-Bundes weitere Informationen.
Bei Fragen zum Einsatz von Gebärdensprachdolmerinnen und Gebärdensprachdolmetschern und deren Finanzierung können Sie die Kompetenzzentren für gehörlose Menschen im Alter und Sozialberatungsstellen für gehörlose Menschen unterstützen.
 

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